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Ihre Gesundheitspraxis, Schmallenberg

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Psychosomatische Versorgung

Körperliche Symptome haben oft einen psychischen Hintergrund. Gerät die seelische Balance aufgrund verschiedener Ursachen aus dem Gleichgewicht, kommt es zu unterschiedlichen körperlichen Reaktionen. Bei der psychosomatischen Grundversorgung werden Körper und Seele gleichermaßen behandelt.

Dank einer speziellen Ausbildung können wir unseren Patienten in unserer Hausarztpraxis eine professionelle, psychosomatische Grundbehandlung anbieten. Sollten Sie eine psychosomatische Störung oder eine psychische Erkrankung haben, nehmen wir diese ernst und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung, damit Körper und Seele wieder in Balance gebracht und die Symptome gelindert werden können.

Eine psychosomatische Therapie ist empfohlen bzw. erforderlich bei Depressionen, Panikattacken, Angststörungen, Schmerzsyndromen, Kopf- und Rückenschmerzen sowie Schlafstörungen etc.

Langjährige Patientenbindungen ermöglichen es uns, Krankheiten ganzheitlich zu sehen. In Gesprächen finden wir gemeinsam die Ursachen heraus. Vereinbaren Sie gern einen Termin bei uns. Falls unsere Expertise nicht ausreichend ist, werden Sie natürlich per Überweisung an entsprechende Fachkräfte überwiesen.

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Beratung und Erstellung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Unsere Ärzte beraten sie gerne zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Für beides haben wir auch Vordrucke, wobei wir die Vorlagen der Malteser bevorzugen, da diese sehr ausführlich und ausgewogen aufgebaut sind (Vordrucke als Beispiel liegen in den Wartezimmern aus). Sie könne aber auch eigen Formulare oder Vordrucke mitbringen. Auch die Kontrolle und Beratung bei einer bereits vorliegenden Verfügung/Vollmacht übernehmen wir gerne.

Die Beratung mit evtl. Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ist eine privatärztliche Leistung (sogenannte IgGeL = Individuelle Gesundheit Leistung) und wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Die Beratung mit evtl. Erstellung dauert je nach Aufwand 20 bis 60 Minuten, kostet sowohl für die Patientenverfügung als auch für die Vorsorgevollmacht nach analoger GOÄ Ziffer 34 jeweils 40,22€ oder für beides zusammen 61,20€.

Die Kontrolle einer bestehenden Vollmacht/Verfügung dauert in der Regel 20 Minuten und wird mit 17,49€ berechnet.

Bei Interesse sprechen sie uns an oder machen sie einen Termin für die Sprechstunde.

Ihr Praxisteam der Gesundheitspraxis Stephan Böckling