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Allgemeine Schutzimpfungen

Impfungen bewirken einen Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten. Der Organismus wird angeregt, körpereigene Schutzstoffe (Antikörper) zu bilden, wie sie auch nach einer durchgemachten Erkrankung auftreten. Geimpft wird fast ausschließlich gegen Infektionen, die lebensgefährlich verlaufen können und/oder lebenslange Folgen nach sich ziehen.

Wir empfehlen die von der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) angeratenen Impfungen (RKI – Impfen).

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die vom gBA (gemeinsamer Bundeausschuss) beschlossenen und danach im Bundesanzeiger veröffentlichten Impfungen/Leistungen bezahlen.

Falls bereits Abrechnungsvereinbarungen der KVWL mit den Kassen getroffen sind, erfolgt die Abrechnung direkt durch die KV/KK über unsere Praxis. Ansonsten erfolgt die Impfung als Selbstzahlerleistung mit der Option der Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse mit Zahlungsverpflichtung der Kasse.

Es können noch weitere Impfungen im Einzelfall sinnvoll sein. Gern beraten wir Sie zum Thema Impfungen. Aus unserer Erfahrung sind die modernen Impfungen sehr gut verträglich. Vor der Impfung klären wir Sie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen auf.

An folgende Impfungen sollten Sie denken:

  • HPV-Impfungen: Der Humane Papillomvirus (HPV) ist ein ansteckender Virus, der Gebärmutterhals-Krebs und Krebserkrankungen des männlichen Geschelctsorganes verursachen kann. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die 2malige HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9-14 Jahren. Die Jugendlichen erhalten zwei Impfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten. Sollte die erste Impfung zwischen 15 und 18 Jahren erfolgen, sind drei Impfungen nötig. Am besten schützt die Impfung junge Menschen, die noch nie Geschlechtsverkehr hatten und daher nie mit den sexuell übertragbaren HP-Viren in Kontakt gekommen sind.
  • Bei Kinderwunsch ist ein ausreichender Impfschutz sehr wichtig. Vor einer Schwangerschaft sollte überprüft werden, ob ein Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, aber auch Keuchhusten (Pertussis) besteht.
  • Impfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie sollten alle 10 Jahre aufgefrischt werden.
  • Impfungen von durch Zeckenbiss übertragenen Erkrankungen wie die Frühsommermeningoenzephalitis (= FSME) und Hepatitisimpfung wie Hepatis A (fäkal oral bei Lebensmittel-, Wasser- oder Sanitärverunreinigungen) oder Hepatitis B (durch Blut-, Körperflüssigkeiten oder Sexualkontakte) sind für Reisen in Risikoregionen bzw. bei beruflichen Aufenthalten in diesen Regionen sinnvoll und werden je nach Indikation primär als Selbstzahlerleistungen (IGeL) abgerechnet, wobei auf Anfrage die meisten Krankenkassen einen großen Teil oder sogar die gesamten Kosten erstatten.
  • Die Grippeschutzimpfung wird in der Regel im Herbst vorgenommen. Das Robert Koch Institut empfiehlt die Grippeschutzimpfung für alle Menschen ab 60 Jahren, vor Erreichen des 60. LJ auch bei Patienten mit chronischen Vorerkrankungen, Bewohnern von Pflegeheimen, Ärzten und Pflegekräften, Arbeitnehmern, die viel Kontakt mit Menschen haben und Schwangeren.
  • Pneumokokken (vorbeugend gegen Lungenentzündung, empfohlen ab 60 Jahren oder früher bei entsprechenden Grunderkrankungen)
  • Impfung gegen Gürtelrose (ab dem 60. Lebensjahr für alle, ab dem 50. LJ mit besonderen bzw. schweren chronischen Erkrankungen empfohlen)

Bringen Sie bitte Ihren Impfpass (falls vorhanden) zum Termin mit. Sollten Sie keinen mehr besitzen, stellen wir Ihnen kostenfrei einen neuen Impfausweis aus.

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